1. Vertragsgegenstand
Die 3M Deutschland GmbH („Lizenzgeber“) gestattet Ihnen („Lizenznehmer“) die Nutzung im Eigentum des Lizenzgebers stehender druckfähiger Produktfotos, Videos, Logos und Marken in den üblichen Formaten (nachfolgend „Objekte“ genannt) im Umfang gemäß nachfolgender Ziffer 2. Sofern nicht anderweitig geregelt, unterliegt die Nutzung von Objekten, die von anderen Gesellschaften des 3M Konzerns der Central Europe Region zur Verfügung gestellt werden (z.B. 3M Österreich GmbH, 3M (Schweiz) GmbH) ebenfalls diesem Nutzungsvertrag.
2. Umfang des Rechts
Der Lizenznehmer ist zur Nutzung der Objekte für Werbemaßnahmen hinsichtlich der vereinbarten 3M Produkte in Prospekten, Katalogen, Aufstellern, Online-Shops und elektronischen Medien unter Einhaltung der jeweils aktuellen 3M Corporate Identity bzw. Corporate Design Vorschriften berechtigt. Der Lizenznehmer stellt dem Lizenzgeber vor der jeweiligen Veröffentlichung Muster der konkreten Objektnutzung (z.B. Vorabdrucke der Katalogseiten, Testlinks etc.) zwecks schriftlicher Freigabe durch den Lizenzgeber zur Verfügung. Eine andere Nutzung als vorstehend angegeben bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Lizenzgebers.
3. Veränderungen
Der Lizenznehmer darf die Objekte nicht verändern oder manipulieren. Sie dürfen ausschließlich unverändert genutzt werden.
4. Weitergabe an Dritte
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Objekte an Dritte weiterzugeben. Der Lizenznehmer ist ebenfalls nicht berechtigt, ihre Nutzungsrechte auf Dritte (z.B. Katalogdienstleister) zu übertragen.
5. Vergütung
Das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung der Objekte ist unentgeltlich.
6. Nutzungsdauer
Das Nutzungsrecht des Lizenznehmers besteht längstens für einen Zeitraum, in dem die Parteien gemeinsame Geschäftsbeziehungen unterhalten. Der Lizenzgeber ist berechtigt, das Nutzungsrecht jederzeit zu widerrufen und dem Lizenznehmer die weitere Nutzung zu untersagen. Einer Begründung bedarf es hierzu nicht. Im Falle eines Widerrufs oder der Beendigung der Geschäftsbeziehung ist der Lizenznehmer verpflichtet, alle Objekte sowie bei ihm vorhandene Druckvorlagen, Datenträger usw. nach Wunsch des Lizenzgebers entweder an ihn herauszugeben oder zu löschen bzw. zu vernichten. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Lizenznehmer nicht zu.